Maria Stockhaus

Sozial. Ökologisch. Gerecht.

Fahren ohne gültigen Fahrschein: wer nicht zahlen kann, muss fühlen
09. Juli 2023

Politische Einordnung:

Das Fahren mit Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein kann sowohl strafrechtlich als Antragsdelikt geahndet werden als auch auf Basis seines zivilrechtlichen Tatbestands. Beide Pfade sind Ausdruck von Klassenjustiz als Folge eines typischen Armutsdelikts. Armutsdelikte werden von Menschen mit besonders geringem Einkommen “verübt”, welche oft entscheiden müssen, ob es eben der Fahrschein oder doch das Essen für die Kinder wird. Entsprechend häufig wird dieses Delikt von ihnen begangen. Hinzukommt bei der Ahndung des sogenannten Fahren ohne Fahrschein, dass es einen unterschiedlichen Umgang mit den Menschen in Abhängigkeit davon gibt, welches Einkommen sie haben.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass eine festgestellte Person das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro direkt bar vor Ort bezahlt. Ihre Personalien werden dann nicht erfasst. Und nur wessen Daten innerhalb von drei Monaten mindestens zweimal erfasst werden, wird angezeigt. damit ist klar, wer sich schon den Fahrschein nicht leisten kann, kann sich auch die Barzahlung des EBE nicht leisten. Die Personalien von Menschen mit geringem Einkommen werden also häufiger festgestellt. Und folglich erhalten diese Menschen häufiger eine Strafanzeige als Menschen mit mittlerem Einkommen.

In anderen Städten und Bundesländern gibt es teils eine nicht unerhebliche Anzahl an Menschen, welche allein aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen für eben dieses Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen; gemeinsam mit Menschen mit erheblich schwierigeren Kriminalitätserfahrungen.

Dies können wir als Linke nicht zulassen. Ich habe daher versucht mit zwei Kleinen Anfragen die Situation in Darmstadt zu beleuchten.


Anfrage 1 (vom 13.04.2023):

Anfrage 2 (vom 01.06.2023):


Auswertung der ersten Anfragen:

So wurde mitgeteilt, dass 20 % der festgestellten Menschen direkt im Bus bar bezahlt haben und deren Personalien damit nicht festgestellt wurden.

Im Schnitt werden von 2.500 ausgestellten EBE auch 20% reduziert. Dies bedeutet, dass diese Personen lediglich den gültigen Fahrschein, meist eine Monats- oder Jahreskarte, vergessen haben. es muss dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro bezahlt werden.

Weiterhin konnte gezeigt werden, dass ca. 19% der nicht bar bezahlten EBE mit einer Strafanzeige belegt wurden. Da die Basis für eine Strafanzeige zwei Feststellungen sind, muss die Anzahl der Strafanzeigen für die Berechnung dieses Wertes verdoppelt werden.

Weiterhin konnte anhand der Anfragen gezeigt werden, dass diese Strafanzeigen zu keiner Zeit in einer Verurteilung mündeten. Damit ist das einzige Ergebnis, was diese Strafanzeigen haben, die Belästigung und Verunsicherung von Menschen mit geringem Einkommen.

Zusätzlich werden keine einheitlichen Vorgaben zur Ermöglichung von Ratenzahlungen gemacht. Dies scheint daher auf der persönlichen Einschätzung der Bearbeiter*in zu basieren. Dies ist ein höchst subjektives System und benachteiligt Menschen mit Sprachbarrieren oder geringerem gesellschaftlichem Ansehen.


Antrag:

Aufgrund der Auswertung konnte gezeigt werden, dass alle gestellten Strafanzeigen ohne Urteil geblieben sind und es auch keine einheitlichen Regelungen im Umgang mit dem Bedürfnis zur Vereinbarung von Ratenzahlungen gibt. Aus diesem Grund haben wir dies als Fraktion am 23.02.2023 in der Stadtverordnetenversammlung beantragt.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat wie folgt:

1.Für die im Rahmen der Fahrausweisprüfung erstellten erhöhten Beförderungsentgelte (EBE) wird ein Konzept für eine flexible Ratenzahlung erarbeitet und zügig vor der Sommerpause umgesetzt.

2.Auf das Stellen einer Strafanzeige wird künftig verzichtet. Lediglich der zivilrechtliche Anspruch auf Erhebung des Erhöhten Beförderungsentgeltes bleibt bestehen.

Dieser Antrag wurde wie folgt beschlossen:

Dafür: DIE LINKE, UFFBASSE, UWIGA/WGD, Dietrich (FW)
Dagegen: Bündnis 90, CDU, Volt, AfD

Enthaltung: SPD


Anfrage 3 (03.03.2023):


Auswertung der Anfrage:

folgt in Kürze


weitere Schritte:

folgt in kürze


Ergänzende Informationen:

folgt in kürze