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Rede
- Sie werden es vielleicht nicht glauben, aber auch wir diskutieren in unserer Fraktion regelmäßig die Grenzen des Wachstums
- Und ja, ich bin dann vielleicht da auch die radikalere Position
- Und aus diesem Grund rede ich heute zu diesem Tagesordnungspunkt
- Dieser Planet hat Grenzen, dazu empfehle ich die Lektüre von
- Johan Rockström „A Safe operating Space for Humanity“
- Dort dann den Aspekt „Change in land use“, wobei hier tatsächlich die rede von einer Umwandlung in Ackerland ist
- Versiegelung ist also nochmal ne Nummer schärfer
- Wir haben also planetare Grenzen
- Wir können nicht beliebig Flächen versiegeln
- Sagt ja auch diese Strategie mit dem schlauen Wasser
- Es gibt ja korrespondierend zu dieser Vorlage noch zwei weitere
- 2023/0152 zur Änderung des Flächennutzungsplans
- Und 2023/0153 zur frühzeitigen Beteiligung
- Sehr spannende Unterlagen
- Gemäß Vorlage 152 soll folgendes passieren
- Grob geschätzt sind 2/5 der Fläche des Planungsgebietes aktuell unversiegelt
- Ca 1/3 der als Wald ausgewiesenen Fläche soll umgewidmet werden in Gewerbegebiet
- Und es gibt weitere Fläche, die bereits als Gewerbegebiet geführt wird, aber aktuell nicht versiegelt ist
- Wenn ich mir dann die Unterlage 2023/0153 anschaue, dann wird die gesamte dann umgewidmete Fläche zur gewerblichen Bebauung vorgesehen
- Aber das spannende ist, dass diese Vorlage auf einen Aspekt hinweist, den ich Ihnen nicht unterschlagen will
- Das Plangebiet ist gemäß dem Landschaftsplan vorgesehen für „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelter Baufläche“
- Und dann steht da in dieser Vorlage drin:
- „Im Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – wird dieser Aspekt im Erhalt der Waldflächen sowie der Neuanlage von Grünstrukturen berücksichtigt (siehe Kapitel 13 Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan).“
- Und wissen Sie, was da unter Kapitel 13 steht?
- „Wird zu einem späteren Planungsstand (Offenlage) ergänzt“
- Als ich das gelesen habe, fehlten mir glatt die Worte
- Sie kennen ja mein gefühlsflexibles Gemüt😉
- Die Behandlung im Magistrat ist bereits am 31.05 erfolgt
- Die Behandlung im Bauausschuss ist für den 06.07 vorgesehen
- Warum sind diese Vorlagen nicht in der gemeinsamen Behandlung?
- Warum beschließen wir eine Grundzustimmung vor der Änderung des Flächennutzungsplans?
- Warum beschließen wir eine Grundzustimmung, obwohl in der frühzeitigen Beteiligung, der wesentliche Teil, welcher einen Widerspruch zum Landschaftsplan auflösen soll, nicht vorliegt
- Ich fühle mich an dieser Stelle etwas an der Nase herumgeführt
- Warum beschließen wir eine Grundzustimmung, wenn in der Vorlage zur Beteiligung keinerlei Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
- Warum soll in der kommenden StaVo eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen, wenn es keinerlei Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung gibt
- Diese 3 Vorlagen passen für mich weder aufgrund ihrer inhaltlichen Widersprüche noch aufgrund ihrer rein organisatorischen Behandlung
- Ich fordere sie daher auf, die Vorlagen zu überarbeiten und inhaltliche Übereinstimmung zubringen
- Inklusive der Berücksichtigung der Aspekte aus „25 Schritten für biologische Vielfalt“ oder auch dem schlauen Wasser
Ergänzende Unterlagen
Vorlage Nr. 2023/0146: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (städtebaulicher Vertrag ‘Grundzustimmung’)
Vorlage Nr. 2023/0152: 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage Nr. 2023/0153: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Landschaftsplan (Karte): Leitbild mit Entwicklungsprioritäten