Maria Stockhaus

Sozial. Ökologisch. Gerecht.

15. Juni 2023

Mitschnitt des Redebeitrags: (bis 1 Jahr nach Aufnahme verfügbar) ab 4 Stunden 22 Minuten

Livestream Archiv der Stadtverordnetenversammlung

Rede

  • Sie werden es vielleicht nicht glauben, aber auch wir diskutieren in unserer Fraktion regelmäßig die Grenzen des Wachstums
  • Und ja, ich bin dann vielleicht da auch die radikalere Position
  • Und aus diesem Grund rede ich heute zu diesem Tagesordnungspunkt
  • Dieser Planet hat Grenzen, dazu empfehle ich die Lektüre von
  • Johan Rockström „A Safe operating Space for Humanity“
  • Dort dann den Aspekt „Change in land use“, wobei hier tatsächlich die rede von einer Umwandlung in Ackerland ist
  • Versiegelung ist also nochmal ne Nummer schärfer
  • Wir haben also planetare Grenzen
  • Wir können nicht beliebig Flächen versiegeln
  • Sagt ja auch diese Strategie mit dem schlauen Wasser
  • Es gibt ja korrespondierend zu dieser Vorlage noch zwei weitere
  • 2023/0152 zur Änderung des Flächennutzungsplans
  • Und 2023/0153 zur frühzeitigen Beteiligung
  • Sehr spannende Unterlagen
  • Gemäß Vorlage 152 soll folgendes passieren
  • Grob geschätzt sind 2/5 der Fläche des Planungsgebietes aktuell unversiegelt
  • Ca 1/3 der als Wald ausgewiesenen Fläche soll umgewidmet werden in Gewerbegebiet
  • Und es gibt weitere Fläche, die bereits als Gewerbegebiet geführt wird, aber aktuell nicht versiegelt ist
  • Wenn ich mir dann die Unterlage 2023/0153 anschaue, dann wird die gesamte dann umgewidmete Fläche zur gewerblichen Bebauung vorgesehen
  • Aber das spannende ist, dass diese Vorlage auf einen Aspekt hinweist, den ich Ihnen nicht unterschlagen will
  • Das Plangebiet ist gemäß dem Landschaftsplan vorgesehen für „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelter Baufläche“
  • Und dann steht da in dieser Vorlage  drin:
  • „Im Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – wird dieser Aspekt im Erhalt der Waldflächen sowie der Neuanlage von Grünstrukturen berücksichtigt (siehe Kapitel 13 Grün- und Freiflächenkonzept / Grünordnungsplan).“
  • Und wissen Sie, was da unter Kapitel 13 steht?
  • „Wird zu einem späteren Planungsstand (Offenlage) ergänzt“
  • Als ich das gelesen habe, fehlten mir glatt die Worte
  • Sie kennen ja mein gefühlsflexibles Gemüt😉
  • Die Behandlung im Magistrat ist bereits am 31.05 erfolgt
  • Die Behandlung im Bauausschuss ist für den 06.07 vorgesehen
  • Warum sind diese Vorlagen nicht in der gemeinsamen Behandlung?
  • Warum beschließen wir eine Grundzustimmung vor der Änderung des Flächennutzungsplans?
  • Warum beschließen wir eine Grundzustimmung, obwohl in der frühzeitigen Beteiligung, der wesentliche Teil, welcher einen Widerspruch zum Landschaftsplan auflösen soll, nicht vorliegt
  • Ich fühle mich an dieser Stelle etwas an der Nase herumgeführt
  • Warum beschließen wir eine Grundzustimmung, wenn in der Vorlage zur Beteiligung keinerlei Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
  • Warum soll in der kommenden StaVo eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen, wenn es keinerlei Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung gibt
  • Diese 3 Vorlagen passen für mich weder aufgrund ihrer inhaltlichen Widersprüche noch aufgrund ihrer rein organisatorischen Behandlung
  • Ich fordere sie daher auf, die Vorlagen zu überarbeiten und inhaltliche Übereinstimmung zubringen
  • Inklusive der Berücksichtigung der Aspekte aus „25 Schritten für biologische Vielfalt“ oder auch dem schlauen Wasser

Ergänzende Unterlagen

Vorlage Nr. 2023/0146: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (städtebaulicher Vertrag ‘Grundzustimmung’)

Vorlage Nr. 2023/0152: 18. Änderung des Flächennutzungsplans – Ehem. Airfield Griesheim –
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Vorlage Nr. 2023/0153: Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim – (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Landschaftsplan (Karte): Leitbild mit Entwicklungsprioritäten