Maria Stockhaus

Sozial. Ökologisch. Gerecht.

Keine Strafanzeige für das Fahren ohne gültigen Fahrschein!
23. März 2023

Redebeitrag und Einbringung Antrag

Sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher,

sehr geehrte Stadtverordnete,

ich möchte heute über das Thema Fahrausweisprüfung sprechen. Fahrausweisprüfung wird uns solange begleiten, wie wir den Nulltarif für Bus und Bahn noch nicht erreicht haben. So lange wird der Druck bestehen, mit den Fahrgeldeinnahmen erhebliche Teile der Kosten decken zu müssen.

Für nicht gültige Fahrscheine wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt. Ich nenne dies im weiteren Verlauf zur Zeitersparnis: EBE Nicht gültige Fahrscheine sind solche mit falscher zeitlicher oder falscher räumlicher Gültigkeit oder nicht existente Fahrscheine.

Ein EBE ist mit 60 Euro belegt. Dies bildet den zivilrechtlichen Anspruch des Verkehrsunternehmens ab, welchen dieses gegenüber dem Fahrgast hat. Für die Fahrgäste besteht die Möglichkeit, das EBE im Fahrzeug zu bezahlen. Wird dies durch den Fahrgast genutzt, werden keine Personalien erfasst.

Soll das EBE nicht im Fahrzeug bezahlt werden, werden die Personalien vor Ort erfasst; ggf. unter Einbeziehung der Polizei.

Das EBE kann dann innerhalb von 7 Tagen beglichen werden. Ist dies nicht der Fall, wird das EBE vom Inkasso eingetrieben. Wird ein Fahrgast zweimal innerhalb von drei Monaten ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, wird eine Strafanzeige gestellt.

Das Erschleichen von Leistungen gilt als Antragsdelikt und führt nicht automatisch zur Strafverfolgung. Das Problem damit ist vielfältig, aber nach meinen beiden kleinen Anfragen sind mir zwei Themen besonders aufgefallen:

  1. Die 60 Euro müssen innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden. Die Möglichkeit zur Ratenzahlung besteht nicht.
  2. Die Umsetzung von Strafanträgen für das Erschleichen von Leistungen

Kurz zum Thema Ratenzahlung.

Die Barzahlung im Bus ist regelmäßig nur Menschen ab einem bestimmten Einkommen möglich. Die Zahlung von 60 Euro wird Menschen mit geringem Einkommen aber nicht dadurch ermöglicht, dass die Zahlung innerhalb der kommenden sieben Tage umzusetzen ist. Eine nicht fristgerecht erfolgte Zahlung führt zu weiteren Schritten im Inkasso-Prozess; beginnend mit einer Mahnung. Die Kosten für den Fahrgast steigen.

Zu den 60 Euro kommen also weitere Kosten.

Diese Mehrbelastung der festgestellten Fahrgäste kann durch eine Ratenzahlung verhindert werden und ist bundesweit übliches Verfahren. Dies ist ein kleiner Schritt zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen und es kostet die HEAG mobibus und mobilo nichts weiter als ein Telefonat mit der betroffenen Person.

Aber besonders bei der Thematik Strafanzeige wird deutlich, wir sehr das Einkommen über die Häufigkeit entscheidet, mit der ein Mensch mit Polizei und Gerichten in Kontakt kommt. Ich hatte eingangs erwähnt, dass bei Barzahlung im Bus, die Personalien nicht festgestellt werden.

Es gibt es ein Phänomen:

Nennen wir es den „Banker“.

Wir stellen immer wieder fest, dass Menschen mit einem bestimmten, mit hohem Einkommen verbundenen Erscheinungsbild, bereits 60 Euro parat haben, für den Fall, dass sie ohne gültigen Fahrausweis festgestellt werden.

Wie eingangs erläutert, werden dann keine Personalien festgestellt. Dies führt dazu, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt. Denn nur, wer nicht zahlen kann, muss die eigenen Personalien rausgeben.

Menschen mit geringem Einkommen, die sich den Fahrschein wirklich nicht leisten können, haben damit eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit, strafrechtlich belangt zu werden.

An dieser Stelle kommt häufig auch die Aussage, dass es vergünstigte Fahrschein gäbe.

Und das ist auch richtig

Jetzt kommt noch ein riesiges ABER hinterher

Gehen wir schlicht von Hartz IV aus Bereits vor Corona haben Sozialverbände bemängelt, dass der Regelsatz um 200 Euro zu gering angesetzt ist In 2022 haben wir eine immense Preissteigerung bei alltäglichen Gütern erlebt. Wer jetzt sagt, dass die 40 Euro für Mobilität auch wirklich verfügbar wären, verkennt die Lebensrealität vieler Menschen in Darmstadt.

Das Geld reicht vorne und hinten nicht.

Eine Ratenzahlung einzuführen und Strafanzeigen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein sind das mindeste, was für diese Menschen getan werden kann.

Das nimmt Druck von den Menschen.

Das nimmt Angst.

Es ist etwas Solidarität in diesen schweren Zeiten.

Wir bitten daher um Unterstützung für unseren Antrag.

Ach, und wer noch etwas Anschub bei den Strafanzeigen braucht: Von 2.763 Strafanzeigen in 4 Jahren kam es bei keiner einzigen zu einer Verurteilung.


Ergänzende Unterlagen:

Anfrage 1 vom 14.04.2023

Anfrage 2 vom 01.06.2022

Anfrage 3 vom 03.03.2.23